Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern/ Appartements und/oder Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Görtlers.
    2. Leistungen, Zahlungen und Preise
    2.1. Leistungen
    Das Hotel Görtler verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel Görtler schriftlich zugesagten Leistungen zu einbringen.
    2.2. Preise
    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Veranstalters.
    2.3. Anzahlung
    Das Hotel Görtler ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäß nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
    2.4. Fälligkeit der Zahlung
    Sofern keine Anzahlung vom Hotel Görtler verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Veranstalter zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 4 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Görtler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben, sowie die allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
    2.5. Preisänderungen
    Preisänderungen durch das Hotel Görtler bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    3. Haftung
    3.1. Beschädigungen
    Der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel Görtler für alle Beschädigungen und Verluste andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder andere Dritte verursacht werden. Das Hotel Görtler lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab.
    Ausnahme es handelt sich dabei um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
    3.2. Ruhe und Ordnung
    Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Hotel Görtler vor sämtlichen zivil- und öffentlich- rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das Hotel Görtler erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
    3.3. Spielplatz
    Der Spielplatz darf auf eigene Verantwortung genutzt werden. Bei etwaigen Schäden schließt sich das Hotel Görtler von jeweiliger Haftung aus.
    Eltern haften für ihre Kinder.
    4. Zimmer
    4.1. Anreise- und Abreisezeiten
    Die Zimmer/Appartements sind am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag um 10:00 Uhr zu verlassen.
    Anreise ist zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr. Bei einer späteren Ankunft wird um rechtzeitigen Bescheid gebeten.
    4.2. Stornierungen
    Absagen einer Reservierung müssen dem Hotel Görtler möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Stornierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show).
    4.3. Annullierungsbedingungen
    Annullierungen der Buchung haben das Hotel Görtler spätestens bis 15:00 Uhr am Vortag der Anreise zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem Anreisedatum werden 50% vom vereinbarten Zimmerpreis für eine Nacht verrechnet.
    Bei Nichterscheinen (No-Show) behält sich das Hotel Görtler das Recht vor, die nicht beanspruchte Nacht vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
    5. Veranstaltungen
    5.1. Teilnehmerzahl
    Der Veranstalter hat dem Hotel Görtler die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl)
    8 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
    Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher als die angegebene Garantiezahl, übernimmt das Hotel Görtler keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste.
    5.2. Zuschläge
    Wenn Sie und Ihre Gäste über 0.00 Uhr hinaus im Hotel Görtler feiern möchten, berechnen wir ab 0.00 Uhr pro angefangener Stunde € 90,– , ab 2.00 Uhr pro angefangener Stunde €
    110,– . Dies kann spontan am Abend entschieden werden. Die konsumierten Getränke werden separat in Rechnung gestellt.
    5.3. Mitbringen von Speisen und Getränken
    Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen sind in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten / Korkgeld möglich.
    5.4. Feuerpolizeiliche Regelung
    Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen ist das Hotel Görtler berechtigt. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotel Görtlers, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen sowie die Einhaltung des Rauchverbotes usw., sind einzuhalten. Wunderkerzen und ähnliches Feuerwerk darf in den Räumen des Hotels nicht gezündet werden.
    5.4.2. Geschenke
    Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände beispielsweise Geschenke sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt dies der Veranstalter, haftet das Hotel nicht für dessen Verlust.
    5.5. Technik
    Für die Nutzung von Flipchart, Beamer, Tonanlage, etc., behält es sich das Hotel Görtler vor, eine vereinbarte Miete zu berechnen.
    5.6. Rücktritt des Veranstalters
    Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Hotel Görtler schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bis spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin, werden keine Kosten erhoben.
    Bei Absagen ab 29 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 50% des entgangenen Umsatzes berechnet.
    Im Voraus erbrachte Leistungen des Hotel Görtlers sind in jedem Fall zu bezahlen.
    6. Sonstiges
    Menükarten vom Hotel werden mit € 3,00 berechnet.
    Bei mitgebrachten Kuchen wird für die Bereitstellung von Kühlhauskapazität, Teller, Besteck und den Service eine Gebühr von 1,80 € pro Person berechnet. Das Hotel übernimmt keine Haftung bei Verderben und anderen Mängeln Ihrer mitgebrachten Waren.
    Veranstaltungen sind spätestens 2 Tage nach Ablauf in bar oder per Karte / Überweisung zu begleichen.
    Bei Nutzung von Konfetti oder ähnlichem mitgebrachten Dekozusatz kann eine Reinigungsgebühr von € 20,– erhoben werden.
    Schlussbestimmungen
    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderung oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.



          





 
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